FHAIN DATA CONCEPT GmbH
IT-Lösungen und Beratung

Mainzer Str. 25
10245 Berlin-Friedrichshain

fon: +49 30 36443641
fax: +49 30 34663383
FHAIN DATA CONCEPT GmbH
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FHAIN DATA CONCEPTGmbH
AGB´s
 
 


FHAIN DATA CONCEPT GmbH
(Stand: 07/08)

Diese AGB sind Grundlage für alle Geschäfte und Vertragsabwicklungen, die mit und vertreten durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH, getätigt werden. Sollten einzelne Punkte ungültig sein, so hat dies keine Auswirkung auf die rechtliche Wirksamkeit der restlichen Punkte. Der ungültige Punkt wird durch einen rechtlich wirksamen ersetzt, welcher am sinngemäß naheliegendstem erscheint. Sitz der Firma ist Berlin.

1. Allgemeines (Dienstleistung, Webseiten, Hardware etc.)

Alle Punkte unter 1 gelten zusätzlich zu allen anderen Punkten in diesen AGB.

1.1 Angebote und Kostenvoranschläge
Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die FHAIN DATA CONCEPT GmbH zustande.

1.2 Terminangaben + Mitarbeit und Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist nicht befugt eine Frist in beliebiger Form zu setzen. Termine für Abgaben von fertigen Produkten werden nur von FHAIN DATA CONCEPT GmbH festgelegt oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden. Der Kunde arbeitet mit FHAIN DATA CONCEPT GmbH zusammen. Deshalb ist er, genau wie FHAIN DATA CONCEPT GmbH, bei einer Zusammenarbeit verpflichtet, Informationen und Wünsche zu äußern. FHAIN DATA CONCEPT GmbH hat die Aufgabe die Wünsche des Kunden umzusetzen. Diese müssen aber auch eindeutig sein.

1.3 Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluß geltende Preisvereinbarung. FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen.

1.4 Fälligkeit von Rechnungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, nachdem das Produkt fertiggestellt wurde.

1.5 Verzugszinsen
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er Verzugszinsen mit einem Zinssatz, der 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegt. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.

1.6 Rücktritt bei Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist FHAIN DATA CONCEPT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

1.7 Rücktritt bei unzumutbarer Leistung
FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss die geschuldete Leistung für ihn unzumutbar geworden ist.

1.8 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

1.9 Unmöglichkeit und Verzug
Tritt Unmöglichkeit ein oder kommt FHAIN DATA CONCEPT GmbH in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.

1.10 Gewährleistung
Ein weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach der fehlgeschlagenen Nachbesserung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die Verletzung einer Kardinalspflicht oder auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH zurückzuführen.

1.11 Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Auftragshöhe beschränkt.

1.12 Schrifterfordernis
Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.


2. Individualsoftware (Internetseiten)

2.1 Individualsoftware
Individuelle Software, worunter auch die individuelle Anpassung von Standardsoftware fällt, wird nur nach den Vorgaben des Kunden gefertigt. Fehlfunktionen, die auf einer falschen Information oder Vorgabe beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von FHAIN DATA CONCEPT GmbH.

2.2 Testphase
Die Individualsoftware wird dem Kunden zunächst für eine vereinbarte Testphase - mindestens 4 Wochen - zur Verfügung gestellt. Während dieser Zeit verpflichtet er sich, die Software zu testen, die aufgetretenen Fehler aufzulisten und FHAIN DATA CONCEPT GmbH die Liste zur Verfügung zu stellen. Diese Fehler werden innerhalb von 14 Tagen durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH korrigiert.

2.3 Abnahme der Individualsoftware
Nach Ablauf der Testzeit hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen, ob er die Individualsoftware in dem Zustand, in der er sie vorliegen hat, abnimmt. Änderungen die noch gewünscht sind, müssen in der gleichen Frist angezeigt werden. Versäumt der Kunde, die Abnahme anzuzeigen, so gilt die Individualsoftware mit Ablauf der Frist als abgenommen.

2.4 Tarife
Die einzelnen Tarife enthalten über den generellen Leistungsumfang für die Softwareerstellung hinaus erweiterte Leistungen. Der aktuelles Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils aktuell gültigen Tarifübersichten.

2.5 Fehlfunktionen
Sollte die Webseite bzw. Internetpräsenz auf den Computern des Kunden nicht einwandfrei laufen, übernimmt FHAIN DATA CONCEPT GmbH keine Haftung.

Wir setzen eine moderne Computerausstattung für die volle Funktion unserer Webseiten voraus.

2.6 Nachzahlungen bei Überschreiten der vereinbarten Leistung
Sollte der Kunde Wünsche bei der Erstellung der Webseite äußern und FHAIN DATA CONCEPT GmbH diese durchführen, aber nicht mehr mit dem auf dem Angebot angegebenem Preis auskommen, bzw. die angegebene Leistung übersteigt, ist FHAIN DATA CONCEPT GmbH befugt die am Ende zu schreibende Rechnung angemessen zu erhöhen. Der Kunde muss dieses akzeptieren, kann jedoch Einspruch erheben und ist somit in der Beweispflicht gegenüber FHAIN DATA CONCEPT GmbH. Sollte der Kunde nicht bereit sein, den Endbetrag zu begleichen, und nach Vollendung des Auftrages durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH von diesem zurücktreten möchte, ist dies nicht möglich. Er kann lediglich die Seite in dem aktuellen Zustand kaufen und die weitere Entwicklung abbrechen.


3. Internetpräsenz (ggf. Hosting)

3.1 Form, Inhalt und Zweck von Internetseiten
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Widrigenfalls ist FHAIN DATA CONCEPT GmbH berechtigt, die Aufnahme von Internetseiten zu verweigern oder die Seiten zu sperren. Der Kunde haftet gegenüber FHAIN DATA CONCEPT GmbH im Falle eines Verstoßes auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden, auch des Vermögensschadens.

3.2 Wiedergabe der Internetseiten
FHAIN DATA CONCEPT GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden, es sei denn, ihm fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden haftet FHAIN DATA CONCEPT GmbH nur bei Vorsatz. Die Haftung für Datenverluste beschränkt sich - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - auf das Wiedereinspielen der letzten Datensicherung.

3.3 Änderungen der Internetpräsenz
FHAIN DATA CONCEPT GmbH ändert jede Internetseite des Kunden gegen Entgelt natürlich nach Wünschen des Kunden. FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nicht für daraus entstehende Schäden oder nicht Erreichbarkeit der Webseite. FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nicht für den ggf. illegalen oder rechtswidrigen Inhalt der zu ändernden Seite.

3.4 Leistungsumfang
Die einzelnen Tarife enthalten bestimmte technische Funktionalitäten und Abruf- sowie Ablagekapazitäten. Der aktuelles Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils aktuell gültigen Tarifübersichten.

3.5 Überschreiten des vereinbarten Datenabrufs
Sofern der Datenabruf innerhalb eines laufenden Monats die vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird sich FHAIN DATA CONCEPT GmbH mit dem Kunden in Verbindung setzen. Dieser kann sein Abonnement für den laufenden Monat - kostenpflichtig - erhöhen, oder es wird die Internetpräsenz des Kunden durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH geschlossen.

3.6 Aufpreis bei Überschreitung des Datenabrufs
Falls der Kunde die vorgesehenen Kapazitäten überschreiten sollte, so bezahlt er eine monatliche Gebühr gemäß geltender Preisliste.

3.7 Programme
Werden dem Kunden über die Rahmen der Erstellung einer Internet-Seite zur Verfügung gestellte Software hinaus von FHAIN DATA CONCEPT GmbH Programme zur Verfügung gestellt, so geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrages. Der Kunde erhält nur das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an FHAIN DATA CONCEPT GmbH zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden sind die Programme zu löschen. Der Antragsteller darf Programme nicht an Dritte weitergeben.

Widrigenfalls haftet er FHAIN DATA CONCEPT GmbH für Schadenersatz.


4. Hardwareverkauf und Dienstleistung

4.1 Haftung bei Zahlungsverdruss des Kunden
Sollte der Kunde den vertraglich vereinbarten Betrag nicht bezahlen können, so wird ein Schuld-Zinssatz von 4% nach der Deutschen Bundesbank festgelegt. Sollte nach mehrmaligem Mahnen keine Reaktion des Kunden stattfinden so hat FHAIN DATA CONCEPT GmbH das Recht die noch nicht bezahlte Ware zurückzuverlangen. Es wird eine Schadensregulierungsgebühr berechnet von 30 % des gesamten Bruttolaufpreises. Das Eigentumsrecht bleibt bei FHAIN DATA CONCEPT GmbH: Sollte der Kunde hiermit wieder in Verzug kommen, wird ein gesetzliches Mahnverfahren stattfinden.

4.2 Preise
Alle Preise werden vertraglich vereinbart und verstehen sich jeweils inkl. der geltenden MwSt, sofern nicht anders aufgeführt.

4.3 Gewährleistung Der Kunde hat Anspruch auf die jeweils geltende vom Hersteller oder Lieferanten gegebene Gewährleistung. FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist nicht verpflichtet, eine Gewährleistung zu übernehmen, wenn der Hersteller bzw. Lieferant keine gewährleistet oder gewährleisten kann. FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nicht für Schäden, die auf dem Postweg entstehen. Sollten Störfälle auftreten, die durch nicht fachgerechtes Eingreifen (Selbsteinwirkung des Kunden) verursacht worden oder aufrüsten des Systems mit Komponenten andere Hersteller, entfällt die Gewährleistung.

4.4 Rücktritt
Sollte der Kunde nach Abschluss / mündliches Bestellen / Unterschrift des Vertrags, bzw. nach Unterschreiben der Auftragsbestätigung, vom Vertrag zurücktreten wollen, ist dieses nur öglich, wenn FHAIN DATA CONCEPT GmbH den Lieferantenauftrag stornieren kann. Sonst ist eine Stornierung sowie die Rückzahlung des vollen Kaufpreises ausgeschlossen. im Falle eines erfolgreichen Rücktritts, werden 50 € Stornierungsgebühr zu vollen Lasten des Kunden berechnet, welche sofort BAR zu zahlen sind.

FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet zudem nicht für inkompatiblitäten. Weder bei Software, noch bei Hardware.

4.3 Eigentumsrecht
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von FHAIN DATA CONCEPT GmbH und kann jederzeit zurückgefordert werden.

4.4 Reparaturen / Haftung
FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist verpflichtet die gefundenen und angezeigten Fehler zu einem, dem Kunden mitzuteilendem Preis zu beheben. Sollten im Nachhinein andere Fehler auftreten oder sich herausstellen, dass der vorher angezeigte Fehler doch zusätzlich noch an anderen Komponenten liegt, so hat der Kunde kein Recht auf Rückgabe der für die Reparatur gekauften Ware. Dies liegt nicht im Ermessen von FHAIN DATA CONCEPT GmbH. FHAIN DATA CONCEPT GmbH gibt keine Garantie auf die Funktionsfähigkeit der nicht ausgetauschten Teile von FHAIN DATA CONCEPT GmbH. FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nicht für aus der Reparatur resultierenden Fehler an anderen Peripherie / Hardwarekomponenten oder für die volle Funktionsfähigkeit der Softwareprodukte, welche vorher vorhanden waren.4.5 Integration und Vor-Ort Arbeiten FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nicht für Schäden an vorhandenen Systemen (inkl. Datenverlust) die bei Integration von FHAIN DATA CONCEPT GmbH gelieferten Systemen entstehen. FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nur, wenn wirklich grobe Fahrlässigkeit vorliegt von seitens FHAIN DATA CONCEPT GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz von FHAIN DATA CONCEPT GmbH, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

4.6 Leistungswandlung im Falle offenstehender Zahlungen
Sollten Zahlungen des Kunden in beliebiger Höhe nach Ablauf der 14 Tage Frist noch offen stehen, wird seitens FHAIN DATA CONCEPT GmbH mit weiteren Leistungen gegenüber dem Kunden gewartet, bis der noch offenstehende Betrag als Zahlungseingang verbucht ist. In den eistungen sind Garantieleistungen, Service, weitere Verkäufe (ausgeschlossen Barzahlung) und Dienstleistungen eingeschlossen.

 

 

 
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