| FHAIN DATA CONCEPT GmbH (Stand: 07/08)
 Diese AGB sind Grundlage für alle Geschäfte 
                    und Vertragsabwicklungen, die mit und vertreten durch FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH, getätigt werden. Sollten 
                    einzelne Punkte ungültig sein, so hat dies keine Auswirkung 
                    auf die rechtliche Wirksamkeit der restlichen Punkte. Der 
                    ungültige Punkt wird durch einen rechtlich wirksamen 
                    ersetzt, welcher am sinngemäß naheliegendstem erscheint. 
                    Sitz der Firma ist Berlin.
 1. 
                    Allgemeines (Dienstleistung, Webseiten, Hardware etc.) Alle Punkte unter 1 gelten zusätzlich 
                    zu allen anderen Punkten in diesen AGB. 1.1 Angebote und KostenvoranschlägeAngebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und 
                    unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen, die dem technischen 
                    Fortschritt dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen 
                    bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher 
                    Auftragsbestätigung durch die FHAIN DATA CONCEPT 
                    GmbH zustande.
 1.2 Terminangaben + Mitarbeit und Informationspflicht 
                    des KundenDer Kunde ist nicht befugt eine Frist in beliebiger Form zu 
                    setzen. Termine für Abgaben von fertigen Produkten werden 
                    nur von FHAIN DATA CONCEPT GmbH festgelegt 
                    oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden. Der Kunde arbeitet 
                    mit FHAIN DATA CONCEPT GmbH zusammen. Deshalb 
                    ist er, genau wie FHAIN DATA CONCEPT GmbH, 
                    bei einer Zusammenarbeit verpflichtet, Informationen und Wünsche 
                    zu äußern. FHAIN DATA CONCEPT GmbH hat 
                    die Aufgabe die Wünsche des Kunden umzusetzen. Diese 
                    müssen aber auch eindeutig sein.
 1.3 PreiseAlle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden 
                    Mehrwertsteuer. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, 
                    gilt die jeweils bei Vertragsabschluß geltende Preisvereinbarung. 
                    FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist berechtigt, die 
                    Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit 
                    einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen.
 1.4 Fälligkeit von RechnungenAlle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, 
                    nachdem das Produkt fertiggestellt wurde.
 1.5 VerzugszinsenGerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er Verzugszinsen 
                    mit einem Zinssatz, der 4% über dem Diskontsatz der Deutschen 
                    Bundesbank liegt. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch 
                    bleibt davon unberührt.
 1.6 Rücktritt bei ZahlungsverzugGerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten 
                    und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 1.7 Rücktritt bei unzumutbarer LeistungFHAIN DATA CONCEPT GmbH ist berechtigt vom 
                    Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss die 
                    geschuldete Leistung für ihn unzumutbar geworden ist.
 1.8 AufrechnungDer Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig 
                    festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht 
                    kann der Kunde nur geltend machen, wenn beide Ansprüche 
                    auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 1.9 Unmöglichkeit und VerzugTritt Unmöglichkeit ein oder kommt FHAIN DATA 
                    CONCEPT GmbH in Verzug, ohne grob fahrlässig 
                    oder vorsätzlich gehandelt zu haben, so ist der Ersatz 
                    des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.
 1.10 GewährleistungEin weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach 
                    der fehlgeschlagenen Nachbesserung ist ausgeschlossen, es 
                    sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten 
                    Eigenschaft, die Verletzung einer Kardinalspflicht oder auf 
                    eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung 
                    durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH zurückzuführen.
 1.11 HaftungsbegrenzungDie Haftung ist in jedem Fall auf die Auftragshöhe beschränkt.
 1.12 SchrifterfordernisFür den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis. 
                    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, 
                    so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon 
                    unberührt.
 2. 
                    Individualsoftware (Internetseiten)
 2.1 IndividualsoftwareIndividuelle Software, worunter auch die individuelle Anpassung 
                    von Standardsoftware fällt, wird nur nach den Vorgaben 
                    des Kunden gefertigt. Fehlfunktionen, die auf einer falschen 
                    Information oder Vorgabe beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich 
                    von FHAIN DATA CONCEPT GmbH.
 2.2 TestphaseDie Individualsoftware wird dem Kunden zunächst für 
                    eine vereinbarte Testphase - mindestens 4 Wochen - zur Verfügung 
                    gestellt. Während dieser Zeit verpflichtet er sich, die 
                    Software zu testen, die aufgetretenen Fehler aufzulisten und 
                    FHAIN DATA CONCEPT GmbH die Liste zur Verfügung 
                    zu stellen. Diese Fehler werden innerhalb von 14 Tagen durch 
                    FHAIN DATA CONCEPT GmbH korrigiert.
 2.3 Abnahme der IndividualsoftwareNach Ablauf der Testzeit hat der Kunde innerhalb von zwei 
                    Wochen anzuzeigen, ob er die Individualsoftware in dem Zustand, 
                    in der er sie vorliegen hat, abnimmt. Änderungen die noch 
                    gewünscht sind, müssen in der gleichen Frist angezeigt 
                    werden. Versäumt der Kunde, die Abnahme anzuzeigen, so 
                    gilt die Individualsoftware mit Ablauf der Frist als abgenommen.
 2.4 TarifeDie einzelnen Tarife enthalten über den generellen Leistungsumfang 
                    für die Softwareerstellung hinaus erweiterte Leistungen. 
                    Der aktuelles Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils 
                    aktuell gültigen Tarifübersichten.
 2.5 FehlfunktionenSollte die Webseite bzw. Internetpräsenz auf den Computern 
                    des Kunden nicht einwandfrei laufen, übernimmt FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH keine Haftung.
 Wir setzen eine moderne Computerausstattung 
                    für die volle Funktion unserer Webseiten voraus. 2.6 Nachzahlungen bei Überschreiten 
                    der vereinbarten LeistungSollte der Kunde Wünsche bei der Erstellung der Webseite 
                    äußern und FHAIN DATA CONCEPT GmbH diese 
                    durchführen, aber nicht mehr mit dem auf dem Angebot 
                    angegebenem Preis auskommen, bzw. die angegebene Leistung 
                    übersteigt, ist FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    befugt die am Ende zu schreibende Rechnung angemessen zu erhöhen. 
                    Der Kunde muss dieses akzeptieren, kann jedoch Einspruch erheben 
                    und ist somit in der Beweispflicht gegenüber FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH. Sollte der Kunde nicht bereit 
                    sein, den Endbetrag zu begleichen, und nach Vollendung des 
                    Auftrages durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH von 
                    diesem zurücktreten möchte, ist dies nicht möglich. 
                    Er kann lediglich die Seite in dem aktuellen Zustand kaufen 
                    und die weitere Entwicklung abbrechen.
 3. Internetpräsenz 
                    (ggf. Hosting)
 3.1 Form, Inhalt und Zweck von InternetseitenDer Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner 
                    Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten 
                    Sitten verstoßen. Widrigenfalls ist FHAIN DATA CONCEPT 
                    GmbH berechtigt, die Aufnahme von Internetseiten 
                    zu verweigern oder die Seiten zu sperren. Der Kunde haftet 
                    gegenüber FHAIN DATA CONCEPT GmbH im 
                    Falle eines Verstoßes auf Ersatz aller hieraus entstehenden 
                    Schäden, auch des Vermögensschadens.
 3.2 Wiedergabe der InternetseitenFHAIN DATA CONCEPT GmbH übernimmt keine 
                    Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten 
                    des Kunden, es sei denn, ihm fällt grobe Fahrlässigkeit 
                    oder Vorsatz zur Last. Für mittelbare Schäden oder 
                    Folgeschäden haftet FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    nur bei Vorsatz. Die Haftung für Datenverluste beschränkt 
                    sich - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - 
                    auf das Wiedereinspielen der letzten Datensicherung.
 3.3 Änderungen der InternetpräsenzFHAIN DATA CONCEPT GmbH ändert jede 
                    Internetseite des Kunden gegen Entgelt natürlich nach 
                    Wünschen des Kunden. FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    haftet nicht für daraus entstehende Schäden oder 
                    nicht Erreichbarkeit der Webseite. FHAIN DATA CONCEPT 
                    GmbH haftet nicht für den ggf. illegalen oder 
                    rechtswidrigen Inhalt der zu ändernden Seite.
 3.4 LeistungsumfangDie einzelnen Tarife enthalten bestimmte technische Funktionalitäten 
                    und Abruf- sowie Ablagekapazitäten. Der aktuelles Leistungsumfang 
                    ergibt sich aus den jeweils aktuell gültigen Tarifübersichten.
 3.5 Überschreiten des vereinbarten DatenabrufsSofern der Datenabruf innerhalb eines laufenden Monats die 
                    vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird sich FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH mit dem Kunden in Verbindung setzen. 
                    Dieser kann sein Abonnement für den laufenden Monat - 
                    kostenpflichtig - erhöhen, oder es wird die Internetpräsenz 
                    des Kunden durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    geschlossen.
 3.6 Aufpreis bei Überschreitung des 
                    DatenabrufsFalls der Kunde die vorgesehenen Kapazitäten überschreiten 
                    sollte, so bezahlt er eine monatliche Gebühr gemäß 
                    geltender Preisliste.
 3.7 ProgrammeWerden dem Kunden über die Rahmen der Erstellung einer 
                    Internet-Seite zur Verfügung gestellte Software hinaus 
                    von FHAIN DATA CONCEPT GmbH Programme zur 
                    Verfügung gestellt, so geschieht dies nur zur Durchführung 
                    des vorliegenden Vertrages. Der Kunde erhält nur das 
                    Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages übertragen. 
                    Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen 
                    Sicherungskopien bei Vertragsende an FHAIN DATA CONCEPT 
                    GmbH zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden 
                    sind die Programme zu löschen. Der Antragsteller darf 
                    Programme nicht an Dritte weitergeben.
 Widrigenfalls haftet er FHAIN DATA 
                    CONCEPT GmbH für Schadenersatz. 4. Hardwareverkauf 
                    und Dienstleistung
 4.1 Haftung bei Zahlungsverdruss des KundenSollte der Kunde den vertraglich vereinbarten Betrag nicht 
                    bezahlen können, so wird ein Schuld-Zinssatz von 4% nach 
                    der Deutschen Bundesbank festgelegt. Sollte nach mehrmaligem 
                    Mahnen keine Reaktion des Kunden stattfinden so hat FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH das Recht die noch nicht bezahlte 
                    Ware zurückzuverlangen. Es wird eine Schadensregulierungsgebühr 
                    berechnet von 30 % des gesamten Bruttolaufpreises. Das Eigentumsrecht 
                    bleibt bei FHAIN DATA CONCEPT GmbH: Sollte 
                    der Kunde hiermit wieder in Verzug kommen, wird ein gesetzliches 
                    Mahnverfahren stattfinden.
 4.2 PreiseAlle Preise werden vertraglich vereinbart und verstehen sich 
                    jeweils inkl. der geltenden MwSt, sofern nicht anders aufgeführt.
 4.3 Gewährleistung Der Kunde hat Anspruch 
                    auf die jeweils geltende vom Hersteller oder Lieferanten gegebene 
                    Gewährleistung. FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    ist nicht verpflichtet, eine Gewährleistung zu übernehmen, 
                    wenn der Hersteller bzw. Lieferant keine gewährleistet 
                    oder gewährleisten kann. FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    haftet nicht für Schäden, die auf dem Postweg entstehen. 
                    Sollten Störfälle auftreten, die durch nicht fachgerechtes 
                    Eingreifen (Selbsteinwirkung des Kunden) verursacht worden 
                    oder aufrüsten des Systems mit Komponenten andere Hersteller, 
                    entfällt die Gewährleistung. 4.4 RücktrittSollte der Kunde nach Abschluss / mündliches Bestellen 
                    / Unterschrift des Vertrags, bzw. nach Unterschreiben der 
                    Auftragsbestätigung, vom Vertrag zurücktreten wollen, 
                    ist dieses nur öglich, wenn FHAIN DATA CONCEPT 
                    GmbH den Lieferantenauftrag stornieren kann. Sonst 
                    ist eine Stornierung sowie die Rückzahlung des vollen 
                    Kaufpreises ausgeschlossen. im Falle eines erfolgreichen Rücktritts, 
                    werden 50 € Stornierungsgebühr zu vollen Lasten des Kunden 
                    berechnet, welche sofort BAR zu zahlen sind.
 FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    haftet zudem nicht für inkompatiblitäten. Weder 
                    bei Software, noch bei Hardware. 4.3 EigentumsrechtDie Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum 
                    von FHAIN DATA CONCEPT GmbH und kann jederzeit 
                    zurückgefordert werden.
 4.4 Reparaturen / HaftungFHAIN DATA CONCEPT GmbH ist verpflichtet 
                    die gefundenen und angezeigten Fehler zu einem, dem Kunden 
                    mitzuteilendem Preis zu beheben. Sollten im Nachhinein andere 
                    Fehler auftreten oder sich herausstellen, dass der vorher 
                    angezeigte Fehler doch zusätzlich noch an anderen Komponenten 
                    liegt, so hat der Kunde kein Recht auf Rückgabe der für 
                    die Reparatur gekauften Ware. Dies liegt nicht im Ermessen 
                    von FHAIN DATA CONCEPT GmbH. FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH gibt keine Garantie auf die Funktionsfähigkeit 
                    der nicht ausgetauschten Teile von FHAIN DATA CONCEPT 
                    GmbH. FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet 
                    nicht für aus der Reparatur resultierenden Fehler an 
                    anderen Peripherie / Hardwarekomponenten oder für die 
                    volle Funktionsfähigkeit der Softwareprodukte, welche 
                    vorher vorhanden waren.4.5 Integration und Vor-Ort Arbeiten 
                    FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nicht für 
                    Schäden an vorhandenen Systemen (inkl. Datenverlust) 
                    die bei Integration von FHAIN DATA CONCEPT GmbH 
                    gelieferten Systemen entstehen. FHAIN DATA CONCEPT 
                    GmbH haftet nur, wenn wirklich grobe Fahrlässigkeit 
                    vorliegt von seitens FHAIN DATA CONCEPT GmbH. 
                    Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz von FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH, wenn keine grobe Fahrlässigkeit 
                    vorliegt.
 4.6 Leistungswandlung im Falle offenstehender 
                    ZahlungenSollten Zahlungen des Kunden in beliebiger Höhe nach 
                    Ablauf der 14 Tage Frist noch offen stehen, wird seitens FHAIN 
                    DATA CONCEPT GmbH mit weiteren Leistungen gegenüber 
                    dem Kunden gewartet, bis der noch offenstehende Betrag als 
                    Zahlungseingang verbucht ist. In den eistungen sind Garantieleistungen, 
                    Service, weitere Verkäufe (ausgeschlossen Barzahlung) 
                    und Dienstleistungen eingeschlossen.
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