FHAIN DATA CONCEPT GmbH (Stand: 07/08)
Diese AGB sind Grundlage für alle Geschäfte
und Vertragsabwicklungen, die mit und vertreten durch FHAIN
DATA CONCEPT GmbH, getätigt werden. Sollten
einzelne Punkte ungültig sein, so hat dies keine Auswirkung
auf die rechtliche Wirksamkeit der restlichen Punkte. Der
ungültige Punkt wird durch einen rechtlich wirksamen
ersetzt, welcher am sinngemäß naheliegendstem erscheint.
Sitz der Firma ist Berlin.
1.
Allgemeines (Dienstleistung, Webseiten, Hardware etc.)
Alle Punkte unter 1 gelten zusätzlich
zu allen anderen Punkten in diesen AGB.
1.1 Angebote und Kostenvoranschläge
Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und
unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen, die dem technischen
Fortschritt dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen
bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch die FHAIN DATA CONCEPT
GmbH zustande.
1.2 Terminangaben + Mitarbeit und Informationspflicht
des Kunden
Der Kunde ist nicht befugt eine Frist in beliebiger Form zu
setzen. Termine für Abgaben von fertigen Produkten werden
nur von FHAIN DATA CONCEPT GmbH festgelegt
oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden. Der Kunde arbeitet
mit FHAIN DATA CONCEPT GmbH zusammen. Deshalb
ist er, genau wie FHAIN DATA CONCEPT GmbH,
bei einer Zusammenarbeit verpflichtet, Informationen und Wünsche
zu äußern. FHAIN DATA CONCEPT GmbH hat
die Aufgabe die Wünsche des Kunden umzusetzen. Diese
müssen aber auch eindeutig sein.
1.3 Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden,
gilt die jeweils bei Vertragsabschluß geltende Preisvereinbarung.
FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist berechtigt, die
Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit
einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen.
1.4 Fälligkeit von Rechnungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig,
nachdem das Produkt fertiggestellt wurde.
1.5 Verzugszinsen
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er Verzugszinsen
mit einem Zinssatz, der 4% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank liegt. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch
bleibt davon unberührt.
1.6 Rücktritt bei Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist FHAIN
DATA CONCEPT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
1.7 Rücktritt bei unzumutbarer Leistung
FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss die
geschuldete Leistung für ihn unzumutbar geworden ist.
1.8 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Kunde nur geltend machen, wenn beide Ansprüche
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
1.9 Unmöglichkeit und Verzug
Tritt Unmöglichkeit ein oder kommt FHAIN DATA
CONCEPT GmbH in Verzug, ohne grob fahrlässig
oder vorsätzlich gehandelt zu haben, so ist der Ersatz
des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.
1.10 Gewährleistung
Ein weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach
der fehlgeschlagenen Nachbesserung ist ausgeschlossen, es
sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, die Verletzung einer Kardinalspflicht oder auf
eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung
durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH zurückzuführen.
1.11 Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Auftragshöhe beschränkt.
1.12 Schrifterfordernis
Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein,
so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon
unberührt.
2.
Individualsoftware (Internetseiten)
2.1 Individualsoftware
Individuelle Software, worunter auch die individuelle Anpassung
von Standardsoftware fällt, wird nur nach den Vorgaben
des Kunden gefertigt. Fehlfunktionen, die auf einer falschen
Information oder Vorgabe beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich
von FHAIN DATA CONCEPT GmbH.
2.2 Testphase
Die Individualsoftware wird dem Kunden zunächst für
eine vereinbarte Testphase - mindestens 4 Wochen - zur Verfügung
gestellt. Während dieser Zeit verpflichtet er sich, die
Software zu testen, die aufgetretenen Fehler aufzulisten und
FHAIN DATA CONCEPT GmbH die Liste zur Verfügung
zu stellen. Diese Fehler werden innerhalb von 14 Tagen durch
FHAIN DATA CONCEPT GmbH korrigiert.
2.3 Abnahme der Individualsoftware
Nach Ablauf der Testzeit hat der Kunde innerhalb von zwei
Wochen anzuzeigen, ob er die Individualsoftware in dem Zustand,
in der er sie vorliegen hat, abnimmt. Änderungen die noch
gewünscht sind, müssen in der gleichen Frist angezeigt
werden. Versäumt der Kunde, die Abnahme anzuzeigen, so
gilt die Individualsoftware mit Ablauf der Frist als abgenommen.
2.4 Tarife
Die einzelnen Tarife enthalten über den generellen Leistungsumfang
für die Softwareerstellung hinaus erweiterte Leistungen.
Der aktuelles Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils
aktuell gültigen Tarifübersichten.
2.5 Fehlfunktionen
Sollte die Webseite bzw. Internetpräsenz auf den Computern
des Kunden nicht einwandfrei laufen, übernimmt FHAIN
DATA CONCEPT GmbH keine Haftung.
Wir setzen eine moderne Computerausstattung
für die volle Funktion unserer Webseiten voraus.
2.6 Nachzahlungen bei Überschreiten
der vereinbarten Leistung
Sollte der Kunde Wünsche bei der Erstellung der Webseite
äußern und FHAIN DATA CONCEPT GmbH diese
durchführen, aber nicht mehr mit dem auf dem Angebot
angegebenem Preis auskommen, bzw. die angegebene Leistung
übersteigt, ist FHAIN DATA CONCEPT GmbH
befugt die am Ende zu schreibende Rechnung angemessen zu erhöhen.
Der Kunde muss dieses akzeptieren, kann jedoch Einspruch erheben
und ist somit in der Beweispflicht gegenüber FHAIN
DATA CONCEPT GmbH. Sollte der Kunde nicht bereit
sein, den Endbetrag zu begleichen, und nach Vollendung des
Auftrages durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH von
diesem zurücktreten möchte, ist dies nicht möglich.
Er kann lediglich die Seite in dem aktuellen Zustand kaufen
und die weitere Entwicklung abbrechen.
3. Internetpräsenz
(ggf. Hosting)
3.1 Form, Inhalt und Zweck von Internetseiten
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner
Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten
Sitten verstoßen. Widrigenfalls ist FHAIN DATA CONCEPT
GmbH berechtigt, die Aufnahme von Internetseiten
zu verweigern oder die Seiten zu sperren. Der Kunde haftet
gegenüber FHAIN DATA CONCEPT GmbH im
Falle eines Verstoßes auf Ersatz aller hieraus entstehenden
Schäden, auch des Vermögensschadens.
3.2 Wiedergabe der Internetseiten
FHAIN DATA CONCEPT GmbH übernimmt keine
Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten
des Kunden, es sei denn, ihm fällt grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zur Last. Für mittelbare Schäden oder
Folgeschäden haftet FHAIN DATA CONCEPT GmbH
nur bei Vorsatz. Die Haftung für Datenverluste beschränkt
sich - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz -
auf das Wiedereinspielen der letzten Datensicherung.
3.3 Änderungen der Internetpräsenz
FHAIN DATA CONCEPT GmbH ändert jede
Internetseite des Kunden gegen Entgelt natürlich nach
Wünschen des Kunden. FHAIN DATA CONCEPT GmbH
haftet nicht für daraus entstehende Schäden oder
nicht Erreichbarkeit der Webseite. FHAIN DATA CONCEPT
GmbH haftet nicht für den ggf. illegalen oder
rechtswidrigen Inhalt der zu ändernden Seite.
3.4 Leistungsumfang
Die einzelnen Tarife enthalten bestimmte technische Funktionalitäten
und Abruf- sowie Ablagekapazitäten. Der aktuelles Leistungsumfang
ergibt sich aus den jeweils aktuell gültigen Tarifübersichten.
3.5 Überschreiten des vereinbarten Datenabrufs
Sofern der Datenabruf innerhalb eines laufenden Monats die
vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird sich FHAIN
DATA CONCEPT GmbH mit dem Kunden in Verbindung setzen.
Dieser kann sein Abonnement für den laufenden Monat -
kostenpflichtig - erhöhen, oder es wird die Internetpräsenz
des Kunden durch FHAIN DATA CONCEPT GmbH
geschlossen.
3.6 Aufpreis bei Überschreitung des
Datenabrufs
Falls der Kunde die vorgesehenen Kapazitäten überschreiten
sollte, so bezahlt er eine monatliche Gebühr gemäß
geltender Preisliste.
3.7 Programme
Werden dem Kunden über die Rahmen der Erstellung einer
Internet-Seite zur Verfügung gestellte Software hinaus
von FHAIN DATA CONCEPT GmbH Programme zur
Verfügung gestellt, so geschieht dies nur zur Durchführung
des vorliegenden Vertrages. Der Kunde erhält nur das
Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages übertragen.
Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen
Sicherungskopien bei Vertragsende an FHAIN DATA CONCEPT
GmbH zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden
sind die Programme zu löschen. Der Antragsteller darf
Programme nicht an Dritte weitergeben.
Widrigenfalls haftet er FHAIN DATA
CONCEPT GmbH für Schadenersatz.
4. Hardwareverkauf
und Dienstleistung
4.1 Haftung bei Zahlungsverdruss des Kunden
Sollte der Kunde den vertraglich vereinbarten Betrag nicht
bezahlen können, so wird ein Schuld-Zinssatz von 4% nach
der Deutschen Bundesbank festgelegt. Sollte nach mehrmaligem
Mahnen keine Reaktion des Kunden stattfinden so hat FHAIN
DATA CONCEPT GmbH das Recht die noch nicht bezahlte
Ware zurückzuverlangen. Es wird eine Schadensregulierungsgebühr
berechnet von 30 % des gesamten Bruttolaufpreises. Das Eigentumsrecht
bleibt bei FHAIN DATA CONCEPT GmbH: Sollte
der Kunde hiermit wieder in Verzug kommen, wird ein gesetzliches
Mahnverfahren stattfinden.
4.2 Preise
Alle Preise werden vertraglich vereinbart und verstehen sich
jeweils inkl. der geltenden MwSt, sofern nicht anders aufgeführt.
4.3 Gewährleistung Der Kunde hat Anspruch
auf die jeweils geltende vom Hersteller oder Lieferanten gegebene
Gewährleistung. FHAIN DATA CONCEPT GmbH
ist nicht verpflichtet, eine Gewährleistung zu übernehmen,
wenn der Hersteller bzw. Lieferant keine gewährleistet
oder gewährleisten kann. FHAIN DATA CONCEPT GmbH
haftet nicht für Schäden, die auf dem Postweg entstehen.
Sollten Störfälle auftreten, die durch nicht fachgerechtes
Eingreifen (Selbsteinwirkung des Kunden) verursacht worden
oder aufrüsten des Systems mit Komponenten andere Hersteller,
entfällt die Gewährleistung.
4.4 Rücktritt
Sollte der Kunde nach Abschluss / mündliches Bestellen
/ Unterschrift des Vertrags, bzw. nach Unterschreiben der
Auftragsbestätigung, vom Vertrag zurücktreten wollen,
ist dieses nur öglich, wenn FHAIN DATA CONCEPT
GmbH den Lieferantenauftrag stornieren kann. Sonst
ist eine Stornierung sowie die Rückzahlung des vollen
Kaufpreises ausgeschlossen. im Falle eines erfolgreichen Rücktritts,
werden 50 € Stornierungsgebühr zu vollen Lasten des Kunden
berechnet, welche sofort BAR zu zahlen sind.
FHAIN DATA CONCEPT GmbH
haftet zudem nicht für inkompatiblitäten. Weder
bei Software, noch bei Hardware.
4.3 Eigentumsrecht
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum
von FHAIN DATA CONCEPT GmbH und kann jederzeit
zurückgefordert werden.
4.4 Reparaturen / Haftung
FHAIN DATA CONCEPT GmbH ist verpflichtet
die gefundenen und angezeigten Fehler zu einem, dem Kunden
mitzuteilendem Preis zu beheben. Sollten im Nachhinein andere
Fehler auftreten oder sich herausstellen, dass der vorher
angezeigte Fehler doch zusätzlich noch an anderen Komponenten
liegt, so hat der Kunde kein Recht auf Rückgabe der für
die Reparatur gekauften Ware. Dies liegt nicht im Ermessen
von FHAIN DATA CONCEPT GmbH. FHAIN
DATA CONCEPT GmbH gibt keine Garantie auf die Funktionsfähigkeit
der nicht ausgetauschten Teile von FHAIN DATA CONCEPT
GmbH. FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet
nicht für aus der Reparatur resultierenden Fehler an
anderen Peripherie / Hardwarekomponenten oder für die
volle Funktionsfähigkeit der Softwareprodukte, welche
vorher vorhanden waren.4.5 Integration und Vor-Ort Arbeiten
FHAIN DATA CONCEPT GmbH haftet nicht für
Schäden an vorhandenen Systemen (inkl. Datenverlust)
die bei Integration von FHAIN DATA CONCEPT GmbH
gelieferten Systemen entstehen. FHAIN DATA CONCEPT
GmbH haftet nur, wenn wirklich grobe Fahrlässigkeit
vorliegt von seitens FHAIN DATA CONCEPT GmbH.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz von FHAIN
DATA CONCEPT GmbH, wenn keine grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
4.6 Leistungswandlung im Falle offenstehender
Zahlungen
Sollten Zahlungen des Kunden in beliebiger Höhe nach
Ablauf der 14 Tage Frist noch offen stehen, wird seitens FHAIN
DATA CONCEPT GmbH mit weiteren Leistungen gegenüber
dem Kunden gewartet, bis der noch offenstehende Betrag als
Zahlungseingang verbucht ist. In den eistungen sind Garantieleistungen,
Service, weitere Verkäufe (ausgeschlossen Barzahlung)
und Dienstleistungen eingeschlossen.
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